Steuerfreier Sachbezug

Damit Ihre Vermögensträume wahr werden

Von steuerfreien Sachbezügen als regelmäßige Geschenke profitieren sowohl Unternehmen als auch Sie als Mitarbeiter. Auch bei besonderen Anlässen wie Geburtstagen können Unternehmen so Mitarbeitenden ihre Wertschätzung zeigen und diese stärker an das Unternehmen binden.


Ihr steuerfreies Extra zum Gehalt

Sachzuwendungen sind eine Geste der Wertschätzung für gezeigtes Engagement und gute Leistungen. Daher ist ein steuerfreier Sachbezug in vielen Unternehmen sehr beliebt, um Anerkennung zu zeigen und zu motivieren. Im Vergleich zur steuerpflichtigen Gehaltserhöhung erhält der Arbeitnehmer den vollen Wert der Sachzuwendung. Diese bekommen Sie als Arbeitnehmer zusätzlich zu Ihrem Lohn oder Gehalt.

Mehr Geld durch mögliche Renditen

Sachzuwendungen können Gehaltserhöhungen ersetzen, da deren hohe Steuer- und Sozialabgaben ganz oder teilweise entfallen. So steht Ihnen mehr Geld zur Verfügung. Außerdem helfen Sachzuwendungen beim Vermögensaufbau. Denn eine Investition in die derzeit einzige Assetklasse mit positiven Renditeaussichten kann zusätzliches Geld bedeuten. Dieses könnte dann der Altersvorsorge dienen.

Sachbezüge in Form von Edelmetallen, Technologiemetallen und seltenen Erden

Erfahren Sie, wie Sie mit Rohstoff-Investments ein Plus für Ihre Mitarbeiter erzielen und Ihr Unternehmen davon profitieren lassen! Und so stellt sich ein betrieblicher Sachbezug in der Praxis dar: Sie als Arbeitgeber investieren pro Monat und Mitarbeiter maximal 50 Euro oder alternativ bis zu 10.000 Euro pro Jahr in Edelmetalle, Technologiemetalle und Seltene Erden über ein Produkt der Noble BC. Der entsprechende Betrag wird monatlich durch die Noble BC von Ihrem Firmenkonto eingezogen. Der Mitarbeiter, für den die Zuwendung gedacht ist, kann selbst entscheiden, in welcher Stückelung die Metalle innerhalb des vereinbarten Betrages geordert werden sollen. Die gesetzliche Basis für diese Art von Sachbezügen ist das Einkommenssteuergesetz (EstG), wobei dem Arbeitgeber die nachfolgenden Möglichkeiten offenstehen. Übrigens: Für Ihr Unternehmen selbst sind Sachbezüge inklusive deren Abgabenlast immer als Betriebsausgabe absetzbar.

Erwerb pro Jahr

§ 37 b EstG (jährliche Freigrenze 10.000 Euro)

Sie haben als Arbeitgeber auch die Möglichkeit, für ihre Arbeitnehmer Metalle bis hin zu einer Freigrenze von 10.000 Euro pro Jahr zu kaufen. Nach § 37b EStG sind Steuerabgaben für Sachzuwendungen pauschal mit einem Steuersatz von 30 % abzuführen. Die Pflicht der Sozialabgaben kann im Einzelfall entfallen. Eine steuerliche Beratung wird hier ausdrücklich empfohlen. Der Rohstoffkauf könnte über ein Portfolio der Noble BC erfolgen, das die zurzeit nachgefragtesten Technologiemetalle und Seltenen Erden enthält. Neben Abgabenfreiheit und dem günstigen Steuersatz profitieren Ihre Arbeitnehmer so auch von den möglichen Wertsteigerungen der Metalle.

Erwerb pro Monat

§ 8 Abs. 2 Satz 11 EstG (monatliche Freigrenze 50 Euro)

Als Arbeitgeber können Sie bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat Sachzuwendungen für ihre Mitarbeitenden erwerben. Diese sind steuerfrei, wovon beide Seiten profitieren. In Ausnahmefällen wie Geburtstagen oder Jubiläen kann die Steuerfreigrenze einmalig je Anlass auf bis zu 60 Euro angehoben werden. Diese Freigrenze gilt für Sachwerte wie Gutscheine, Restaurantbesuche, Fahrkostenerstattungen und Beiträge zum Fitnessstudio. Eine Investition in stark nachgefragte physische Rohstoffe hat im Vergleich dazu den Vorteil, dass diese in ihrem Wert noch steigen können und dem Mitarbeitenden so die Chance auf attraktive Renditen ermöglichen. Zudem können sich Unternehmen, die Technologiemetalle und Seltene Erden für ihre eigene Produktion benötigen, auf diese Weise wichtige Rohstoffe sichern. Ihre Arbeitnehmer sparen die benötigten Metalle an, die sie später mit Gewinn an ihren Arbeitgeber verkaufen können. Damit leisten beide – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – einen Beitrag zur Versorgungssicherheit des Unternehmens und profitieren davon.

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